Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wann bin ich als Kunde an meine Bestellung gebunden?

Bei Vertragsschluss in einem unserer Geschäfte. Der Vertrag kommt mit Annahme Ihrer Bestellung durch unsere Mitarbeiter zustande.

Sollten wir die von Ihnen bestellte Ware nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeiten liefern können, teilen wir Ihnen dies nach Bekanntwerden mit. Der Vertrag ist dann hinfällig. Ansprüche können in diesem Fall weder Sie noch wir geltend machen.

Unsere Ware und unsere Preise

Unsere Wasserbetten, Matratzen und Bettwaren, sofern es sich nicht um Spezialanfertigungen nach Ihren Wünschen handelt, werden nach Muster verkauft. Soweit hier Naturmaterialien verwendet werden, kann es zu Abweichungen der Farbe und/oder der Maserung kommen. Auch kann es sein, dass es zu Farbabweichungen bei Stoffmustern kommt.

Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Festpreise.

Unsere Preise beinhalten keine Dekorationsarbeiten. Montageleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anlieferung ist nur bei vereinbarter Freihauslieferung im Preis inbegriffen. Freihauslieferungen erfolgen nur bis in das dritte Stockwerk. Für jedes weitere Stockwerk gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, wenn ein Aufzug nicht benutzt werden kann.

Was gibt es nach der Bestellung für Sie zu beachten?

Im Regelfall wird die Ware in der örtlichen Filiale durch den Kunden abgeholt und bar vor Ort vollständig bezahlt.

Soweit wir die Lieferung der bestellten Ware übernehmen, obliegt es Ihnen, dafür zu sorgen, dass der Transport der Ware an den Bestimmungsort (durch Eingänge, Türen, Treppenhäuser) mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass wir für Schäden durch Lieferpersonal, die auf ungenügende Bewegungsfreiheit zurückzuführen sind, keine Haftung übernehmen können. Haftung übernehmen wir grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der von uns beauftragten Personen. Unser Montagepersonal ist aus Sicherheitsgründen nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen.

Wir übernehmen keinerlei Gewähr dafür, dass sich Wände, Decken oder Böden für die Montage der bestellten Ware eignen. Wir gehen bei Lieferung davon aus, dass Sie sich im Vorfeld dessen versichert haben. Entsprechende Absicherungen in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht obliegen in jedem Fall Ihnen.

Lieferungen durch uns erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und eine eventuell fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Schadensersatz wegen verspäteter oder unvollständiger Lieferung leisten wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für den Fall, dass Sie mit der Abnahme der Ware in Verzug geraten, sind wir berechtigt, pauschale Lagerkosten in Höhe von 2% des Kaufpreises für jeden angefangenen Monat zu berechnen.

Wir sind auch ohne entsprechende Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Lagerung der Ware höchstens drei Monate nach vereinbartem Lieferdatum, insgesamt maximal aber fünf Monate nach Vertragsschluss, verpflichtet. Nach Ablauf dieses Zeitraums haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schaden beträgt pauschal 25% des Kaufpreises zuzüglich der pauschalierten Lagerkosten, sofern wir keinen konkreten Schaden nachweisen. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht Ihnen frei.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Solange bitten wir Sie, die Ware pfleglich und sorgsam zu behandeln. Sollten Sie die Ware an Dritte weitergeben, weisen Sie diese bitte unbedingt auf unseren Eigentumsvorbehalt hin. Soweit Eingriffe Dritter auf die Ware erfolgen, insbesondere Pfändungen, oder die Ware an einen anderen als den Lieferort gebracht wird, unterrichten Sie uns hiervon bitte unverzüglich. Als Lieferort gelten die Räumlichkeiten, in die die Ware geliefert wurde. Im Falle einer Pfändung ist das Pfändungsprotokoll unbedingt und unverzüglich an uns zu übermitteln, da wir unserer Rechte gegenüber dem Pfändenden nur innerhalb kurzer Fristen wahren können.

Wann können wir uns vom Vertrag lösen?

Uns ist es möglich, ohne dadurch schadensersatzpflichtig zu werden, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller uns nicht beliefert, weil er nicht produziert oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden Grunde nicht liefert.

Außerdem sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie hinsichtlich Ihrer Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht haben oder sich diese soweit verschlechtert, dass Sie überschuldet oder zahlungsunfähig sind.

Soweit wir aus letztgenanntem Grund vom Vertrag zurücktreten, sind wird berechtigt, einen pauschalen Schaden in Höhe von 25% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, soweit wir keinen konkreten Schaden nachweisen. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht Ihnen frei.

Die Gewährleistung

Hier gelten die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Garantiezeiten von mehr als 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung kann nach Ablauf dieser 2 Jahre im Garantiefall bei Anfahrt des Kundendienstes eine Fahrtkostenpauschale erhoben werden. Eine Garantie, welche sich über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus bewegt, erfordert bei Wasserbetten einen Servicevertrag. Durch den Servicevertrag wird gewährleistet, dass das Wasserbett nur mit für die Wasserkerne geeigneten Pflegemitteln behandelt wurde. Eine Behandlung mit fremden Pflegemitteln schließt eine Gewährleistung aus.

Die gesetzliche Gewährleistung, sowie die Garantiebestimmungen sind bei Wiederverkäufen nicht übertragbar. Diese gelten ausschließlich für den Erstkäufer der Ware.

Sollte es doch mal zu Streit kommen

Gerichtsstand ist, sofern dies zur Disposition der Parteien steht, der Sitz der Filiale, wo die Ware erworben wurde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.